RS Vwgh 2005/8/30 2004/01/0578

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Veröffentlicht am 30.08.2005
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z7;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob das Einbürgerungshindernis gemäß § 10 Abs. 1 Z. 7 StbG vorliegt, ist einer Ermessensübung im Sinn des § 11 StbG vorgelagert und liegt nicht im (freien) Ermessen der Behörde (Hinweis E 14. Jänner 2003, 2001/01/0121). Eine Ermessensübung zu Gunsten des Einbürgerungswerbers setzt daher voraus, dass der Einbürgerungswerber die Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs. 1 Z 7 StbG erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010578.X01

Im RIS seit

21.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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