RS AsylGH 2010/9/20 E8 312020-1/2008

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Veröffentlicht am 20.09.2010
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Rechtssatz 1

Im Übrigen hielt sich der BF seit September 2003 nicht durchgehend in Österreich auf, sondern mehrmals, zum Teil auch rund ein Jahr, in Deutschland, was ebenso gegen eine besondere Aufenthaltsverfestigung des BF in Österreich spricht.

Schlagworte

Aufenthalt im Bundesgebiet, Dauer, dauernder Aufenthalt, Interessensabwägung

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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