Rechtssatz
Rechtssatz 1
Im Übrigen hielt sich der BF seit September 2003 nicht durchgehend in Österreich auf, sondern mehrmals, zum Teil auch rund ein Jahr, in Deutschland, was ebenso gegen eine besondere Aufenthaltsverfestigung des BF in Österreich spricht.
Schlagworte
Aufenthalt im Bundesgebiet, Dauer, dauernder Aufenthalt, InteressensabwägungZuletzt aktualisiert am
30.09.2010