Rechtssatz
Rechtssatz 1
Die Beschwerdeführer konnten zudem auch zum jetzigen Zeitpunkt das Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes nicht darstellen, weshalb von einer physischen Abhängigkeit jedenfalls nicht die Rede sein kann.
Schlagworte
Abhängigkeitsverhältnis, familiäre SituationZuletzt aktualisiert am
12.10.2010