RS AsylGH 2010/10/8 S1 415474-1/2010

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Veröffentlicht am 08.10.2010
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Fallweise Geldzuwendungen und Unterstützung bei Behördengängen, wie sie zwischen volljährigen Geschwistern als üblich angenommen werden können, vermögen - wie schon das Bundesasylamt zutreffend ausgeführt hat - eine außergewöhnliche Abhängigkeit nicht darzutun.

Schlagworte

Abhängigkeitsverhältnis, familiäre Situation

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2010
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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