Rechtssatz
Rechtssatz 1
Fallweise Geldzuwendungen und Unterstützung bei Behördengängen, wie sie zwischen volljährigen Geschwistern als üblich angenommen werden können, vermögen - wie schon das Bundesasylamt zutreffend ausgeführt hat - eine außergewöhnliche Abhängigkeit nicht darzutun.
Schlagworte
Abhängigkeitsverhältnis, familiäre SituationZuletzt aktualisiert am
28.10.2010