RS Vwgh 2005/9/6 2005/03/0017

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Veröffentlicht am 06.09.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

ABGB §7;
VwRallg;
WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
WaffV 02te 1998 §3 Abs1;
WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z2;
WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z4;
WaffV 02te 1998 §3 Abs3;

Rechtssatz

Eine Nichtbeanstandung der unzureichenden Verwahrung der Waffen bei früheren Kontrollen der Behörde kann mit einer unrichtigen Auskunft durch eine Behörde oder Gendarmeriedienststelle nicht gleichgesetzt werden, weshalb eine analoge Anwendung des § 3 Abs 3 der 2. WaffV diesfalls nicht in Betracht kommt.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005030017.X05

Im RIS seit

07.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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