RS AsylGH 2010/10/18 E9 258937-0/2008

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Veröffentlicht am 18.10.2010
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Auch die Geburt des gemeinsamen Kindes stellt für sich alleine keinen Grund für ein Bleiberecht dar.

Schlagworte

familiäre Situation, Interessensabwägung

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2010
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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