Rechtssatz
Rechtssatz 1
Auch kann der Umstand, dass das Asylverfahren letztlich 9 Jahre gedauert hat, nicht der BF zur Last gelegt werden, die überdies auch keine Verzögerungsversuche unternommen hat.
Schlagworte
Dauer, Interessensabwägung, VerfahrensführungZuletzt aktualisiert am
16.11.2010