RS Vwgh 2005/9/7 2002/08/0140

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

EFZG §2 Abs1;
EFZG §8 Abs1;

Rechtssatz

Nimmt der Arbeitgeber die Anspruchsvoraussetzungen der Entgeltfortzahlung irrig als gegeben an, ist ihm das fortgezahlte Entgelt nicht zu erstatten (Hinweis E 7.12.1983, 82/08/0092).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080140.X01

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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