RS Vwgh 2005/9/7 2003/08/0183

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §3 Abs3;
ASVG §33 Abs1;
ASVG §53 Abs3 litb;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0165 E 26. Jänner 2005 RS 4(Hier nur der letzte Satz)

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung der im ASVG verwendeten Begriffe "Betriebsstätte (Niederlassung, Geschäftsstelle, Niederlage)" unter Hinweis auf das E 4.7.1980, 87/08/0042, VwSlg 12964 A/1989; Merkmal der Dauer (Einrichtung auf unbestimmte Zeit) maßgebend. Eine Baustelle ist wegen Fehlens des Merkmals der Dauer auch dann keine Betriebsstätte, wenn sie für eine längere Zeit eingerichtet ist.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080183.X01

Im RIS seit

21.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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