RS Vwgh 2005/9/7 2003/08/0132

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Eine Unterscheidung, ob Einkünfte aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter oder als Kapitalvertreter resultieren, ist im Hinblick auf die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG nicht erforderlich (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080132.X02

Im RIS seit

21.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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