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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4 Z1 lita;Rechtssatz
Eine Hinzurechnung im Sinne des § 25 Abs. 2 Z. 2 GSVG hat nur dann stattzufinden, wenn durch die steuerliche Behandlung dieser Beiträge ohne Hinzurechnung eine Verminderung der Beitragsgrundlage, die sich aus der maßgeblichen Tätigkeit ergibt, folgen würde (Hinweis E 23.2.2000, 99/08/0152).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080181.X02Im RIS seit
14.10.2005