RS Vwgh 2005/9/8 2004/21/0287

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Veröffentlicht am 08.09.2005
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
BAO §200;
B-VG Art131 Abs1;
FrG 1997 §61 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Bescheidqualität iSd Art. 131 Abs. 1 B-VG der als "Vorausbescheid" bezeichneten Erledigung. Es bestehen keine Bedenken, geht doch aus dieser unzweifelhaft der normative Ausspruch des UVS (Stattgebung der Schubhaftbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit der angeordneten Schubhaft) hervor. Die Ermächtigung zur Erlassung eines solchen "Vorausbescheides" sieht das AVG aber nicht vor (teilweise anders die BAO). Es fehlt daher eine gesetzliche Grundlage für eine solche Erledigungsform.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004210287.X01

Im RIS seit

20.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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