RS Vwgh 2005/9/13 88/04/0051

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Veröffentlicht am 13.09.2005
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §11 Abs6;
GewO 1973 §345 Abs8 Z1;
GewO 1973 §345 Abs9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0766/75 E 24. September 1975 VwSlg 8891 A/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Der sinngemäßen Anwendung des § 11 Abs 6 GewO 1973 auf den Fall, dass die Einbringung des Betriebes in eine schon bestehende Kapitalgesellschaft stattgefunden hat, steht neben der einer solchen Kapitalgesellschaft gebotenen Möglichkeit, für den Erwerb des erforderlichen Gewerberechtes zeitgerecht Vorsorge zu treffen, der den Anwendungsbereich abschließend umschreibende Wortlaut dieser Bestimmung entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:1988040051.X02

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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