RS Vwgh 2005/9/14 2004/08/0214

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Veröffentlicht am 14.09.2005
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs4;
AlVG 1977 §47 Abs1;
B-VG Art137;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/08/0011 E 7. September 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Im Hinblick darauf, dass die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Rückforderungsansprüchen gemäß § 25 Abs. 4 erster Satz, zweiter Halbsatz AlVG "den Anspruch auf die zu erbringenden Leistungen" vermindert, ist über die Aufrechnung und das nach Aufrechnung verbleibende Ausmaß des Anspruchs gemäß § 47 Abs. 1 zweiter Satz AlVG ein Bescheid zu erlassen. Solange ein solcher Bescheid nicht erlassen ist, gleichwohl aber zugesprochene Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht bescheidgemäß ausbezahlt werden, stünde dem Anspruchsberechtigten die Klage gegen den Bund nach Art. 137 B-VG zur Verfügung (Hinweis dazu u.a. VfSlg. 14.419/1996).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080214.X01

Im RIS seit

30.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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