RS Vwgh 2005/9/15 2003/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §66 Abs4;
AWG 1990 §29;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0196 E 10. Juni 1999 RS 3(Hier: Das gilt auch für Projektsänderungen im Zusammenhang mit einer Abfallbehandlungsanlage.)

Stammrechtssatz

Modifikationen eines in erster Instanz behandelten Anlagenvorhabens einer Abfalldeponie sind im Berufungsverfahren zulässig, so weit sie weder andere Parteien als bisher noch bisherige Verfahrensparteien anders als bisher berühren.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070025.X08

Im RIS seit

04.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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