RS Vwgh 2005/9/15 2003/07/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2005
beobachten
merken

Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0022 E 15. September 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Ist zumindest ein Hauptmotiv für die Verbringung der Materialien, die bei einem Gebäudeabbruch angefallen sind, von der Baustelle, dass der Bauherr diese Abbruchmaterialien loswerde, so besteht insoweit eine Entledigungsabsicht. Damit sind die Voraussetzungen des subjektiven Abfallbegriffes iSd § 2 Abs. 1 Z. 1 AWG 1990 erfüllt (Hinweis E 18. September 2002, 2001/07/0172; E 29. Jänner 2004, 2000/07/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070021.X01

Im RIS seit

31.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten