RS Vwgh 2005/9/15 2003/07/0025

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Veröffentlicht am 15.09.2005
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29 Abs2;
AWG 1990 §29;
AWG 1990 §5;

Rechtssatz

Weder § 29 AWG 1990 noch die nach Abs. 2 dieser Bestimmung im konzentrierten Genehmigungsverfahren anzuwendenden sonstigen bundesrechtlichen Bestimmungen enthalten eine Anordnung des Inhalts, dass Abfallbehandlungsanlagen nur auf Standorten errichtet werden dürfen, die im Bundes-Abfallwirtschaftsplan oder in einem Landes-Abfallwirtschaftsplan hiefür vorgesehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070025.X05

Im RIS seit

04.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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