RS Vwgh 2005/9/15 2003/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2005
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29 Abs8;

Rechtssatz

Ein Probebetrieb ist durch § 29 Abs. 8 AWG 1990 nicht zwingend vorgeschrieben, sondern nur für den Fall, dass im Genehmigungsbescheid eine Betriebsbewilligung angeordnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070025.X03

Im RIS seit

04.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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