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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §2 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/07/0223 E 11. September 1997 RS 2(hier ohne den zweiten Halbsatz)Stammrechtssatz
Besteht bei einem Voreigentümer oder Vorinhaber Entledigungsabsicht dann wird die Sache zum Abfall und verliert diese Eigenschaft erst wieder durch eine zulässige Verwertung (Hinweis E 21.3.1995, 93/04/0241).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003070021.X02Im RIS seit
31.10.2005Zuletzt aktualisiert am
18.07.2012