RS Vwgh 2005/9/21 2002/09/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2005
beobachten
merken

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;
DMSG 1923 §3 idF 1999/I/170;

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung der von einer Unterschutzstellung und Nichterteilung einer Ausfuhrbewilligung nach dem DMSG betroffenen Zeichnung von Gustav Klimt im Sinne des § 1 Abs. 2 DMSG liegt vor, weil dieses Denkmal über ähnliche Objekte seiner Bedeutung deutlich hinausragt: Die Zeichnung stellt einen künstlerischen Höhepunkt unter den Studien für das Gemälde "Der Kuss" dar, und es ist eine besondere dokumentarische Bedeutung dieser Zeichnung hinsichtlich der Entstehungsgeschichte des Gemäldes gegeben. Dazu zählen die von der endgültigen Gestaltung abweichende Komposition und das besondere Monogramm.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002090196.X01

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten