RS Vwgh 2005/9/21 2004/09/0067

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Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs5 idF 2002/I/126;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/09/0066 E 19. Oktober 2005

Rechtssatz

Durch eine etwa dreijährige allgemeine Berufspraxis wird dem Erfordernis eines Nachweises SPEZIELLER Kenntnisse oder Fertigkeiten mit der entsprechenden Berufserfahrung im Sinne des § 2 Abs. 5 AuslBG nicht Genüge getan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090067.X02

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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