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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0163 E 21. September 2005Rechtssatz
Dass das Feld der Einsatzmöglichkeiten eines Computers keineswegs nur, aber auch für den Musikliebhaber stark gewachsen ist, ist eine Einschätzung der Abgabenbehörde, die auch für den Zeitraum der hier strittigen Jahre 1994 bis 1997 mit der Lebenserfahrung im Einklang steht. Die Vorgangsweise, einen anzunehmenden Privatanteil der Computerverwendung durch griffweise Schätzung zu ermitteln, hat der Verwaltungsgerichtshof vom Grundsätzlichen her in seinem Erkenntnis vom 28. Mai 1997, 94/13/0203, schon für einen das Jahr 1990 betreffenden Sachverhalt als an sich unbedenklich angesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130241.X12Im RIS seit
21.10.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013