RS Vwgh 2005/9/21 2003/16/0510

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1;
GGG 1984 §2 Z1 lita;
GGG 1984 TP1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/16/0601 E 24. April 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß § 2 Z. 1 lit. a GGG wird der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr für das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz u. a. mit der Überreichung der Klage begründet. Die Klagserhebung ist ein formaler, äußerer Tatbestand, der die Gerichtsgebührenpflicht begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003160510.X01

Im RIS seit

25.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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