RS Vwgh 2005/9/22 2003/14/0090

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Veröffentlicht am 22.09.2005
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;

Rechtssatz

Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sollen u.a. Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein, was nach der hg. Rechtsprechung aber dann nicht zutrifft, wenn im Rahmen der ausgeübten Einkunftsquelle eine entsprechende psychologische Schulung erforderlich ist (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Tz. 1 und 2 zu § 16 Abs. 1 Z 10).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003140090.X03

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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