RS Vwgh 2005/9/23 2003/15/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/66 E 20. Oktober 1967 VwSlg 3666 F/1967 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Grundstück, das als unbebaut erworben und auf dem sodann ein Haus errichtet wurde, bleibt ungeachtet dessen, daß es nun als bebaut zu gelten hat, dieselbe Sache, und seine Veräußerung - sofern sie innerhalb der vom Gesetz für die Annahme von Spekulationsgeschäften festgesetzten Frist erfolgt - ist ein Spekulationsgeschäft.

*

E 20.10.1967, 322/66 #1 VwSlg 3666 F/1967

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003150105.X03

Im RIS seit

10.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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