RS Vwgh 2005/10/18 2001/14/0042

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Veröffentlicht am 18.10.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs3 Z3;
EStG 1988 §23;

Rechtssatz

Die geringste, von einer Mitunternehmerschaft ausgeübte gewerbliche Tätigkeit im Sinn des § 23 EStG 1988 bewirkt, dass der gesamte Tätigkeitsbereich zu gewerblichen Einkünften führt. Eine neben der gewerblichen Tätigkeit durchgeführte Vermietungstätigkeit einer Mitunternehmerschaft ist somit ebenfalls der Einkunftsart des § 2 Abs. 3 Z. 3 EStG 1988 zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140042.X01

Im RIS seit

08.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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