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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z3;Rechtssatz
Die geringste, von einer Mitunternehmerschaft ausgeübte gewerbliche Tätigkeit im Sinn des § 23 EStG 1988 bewirkt, dass der gesamte Tätigkeitsbereich zu gewerblichen Einkünften führt. Eine neben der gewerblichen Tätigkeit durchgeführte Vermietungstätigkeit einer Mitunternehmerschaft ist somit ebenfalls der Einkunftsart des § 2 Abs. 3 Z. 3 EStG 1988 zuzuordnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140042.X01Im RIS seit
08.01.2006