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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z3;Rechtssatz
Dass die Einkünfte aus Tätigkeiten von Mitunternehmerschaften, die einen Gewerbebetrieb führen, stets und in vollem Umfang als gewerbliche Einkünfte gelten, bedeutet nicht, dass nicht auch hinsichtlich einzelner Teilbereiche von Liebhaberei ausgegangen werden könnte. Die Liebhabereibeurteilung gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 LVO erstreckt sich gesondert auf jede organisatorisch, in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestattete Einheit (Hinweis E 23. Mai 1996, 93/15/0215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140042.X02Im RIS seit
08.01.2006