RS Vwgh 2005/10/19 2002/08/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/08/0159 E 29. Juni 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Das Vorliegen von - nach Auffassung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen (Hinweis E 1.10.2001, 99/10/0279).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080237.X01

Im RIS seit

01.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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