RS Vwgh 2005/10/19 2004/08/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0213 E 31. Jänner 1995 VwSlg 14216 A/1995 RS 6

Stammrechtssatz

Persönliche Abhängigkeit eines Zeitungskolporteurs ist nicht schon deshalb in und durch seine Beschäftigung zu bejahen, weil er den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an einem bestimmten Standort bzw in einem bestimmten Gebiet und jeweils in einer bestimmten Mindestzeit vorzunehmen hat. Vielmehr ist überdies zu untersuchen, ob zu diesen zeitlichen und örtlichen Beschränkungen seiner Bestimmungsfreiheit (Gestaltungsfreiheit in bezug auf den Hauptinhalt der von ihm übernommenen Verpflichtungen auch solche in bezug auf deren inhaltliche Gestaltung hinzukommen, die - unter Mitberücksichtigung aller übrigen beschränkenden Umstände (nicht nur in bezug auf den Hauptinhalt der Beschäftigung) - bei der gebotenen Gewichtung der tatsächlichen Merkmale eine persönliche Abhängigkeit des Kolporteurs bewirken.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht Dienstnehmer Begriff Verkäufer Verschleißer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080082.X01

Im RIS seit

25.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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