RS VwGH Erkenntnis 2005/10/19 2005/08/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Der VwGH hat im E 21.6.2000, 98/08/0199 ausgesprochen, dass auch der Bescheid, mit dem über den Wiederaufnahmeantrag in einer Leistungssache nach dem AlVG abgesprochen wird, von der Landesgeschäftsstelle durch den Ausschuss für Leistungsangelegenheiten hätte erlassen werden müssen.

Im RIS seit
23.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten