RS Vwgh 2005/10/19 2002/08/0273

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Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §42 Abs3;

Rechtssatz

Soweit der Versicherungsträger nicht in der Lage ist, Beitragsverpflichtungen einem konkreten Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen, kann dieses auch im Schätzungswege nicht substituiert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080273.X03

Im RIS seit

28.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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