RS Vwgh 2005/10/21 2004/02/0006

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Veröffentlicht am 21.10.2005
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §130 Abs1 Z7;
ASchG 1994 §5;

Rechtssatz

Dass den damit befassten Arbeitern die Gefahren "bewusst" sind, ist in Hinsicht auf die Verpflichtung nach § 5 ASchG 1994 rechtlich unerheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004020006.X01

Im RIS seit

13.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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