RS Vwgh 2005/10/21 2005/12/0109

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Veröffentlicht am 21.10.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §8;
LDG 1984 §26 Abs1 idF 1996/329;
LDG 1984 §26 Abs7 idF 1996/329;
LDG 1984 §26a Abs1 idF 1996/329;
LDG 1984 §26a Abs2 idF 1996/329;
LDG 1984 §4 Abs1 idF 1996/329;
LDG 1984 §4 Abs6 idF 1996/329;
LDG 1984 §8 Abs2 idF 1996/329;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Beachte

Besprechung in:ZfV 4/2007, 778-788;

Rechtssatz

Angesichts des Umstandes der Verleihung der schulfesten Leiterstelle an eine im Dreiervorschlag aufscheinende Bewerberin stand der mitbeteiligten Partei als abgewiesener Bewerberin kein rechtliches Interesse zu, das mit Berufung gegen den erstinstanzlichen Verleihungsbescheid verfolgt werden konnte. Mangels rechtlichen Interesses der Mitbeteiligten hätte die belangte Behörde die Berufung der Mitbeteiligten daher zurückzuweisen gehabt (vgl. dazu das zu einer ähnlichen Fallkonstellation zum LDG 1984 vor der Novelle BGBl. Nr. 329/1996 ergangene hg. Erkenntnis vom 13. April 1994, Zl. 93/12/0321, VwSlg NF 14030 A/1994). Indem sie dies unterließ, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120109.X02

Im RIS seit

30.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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