RS Vwgh 2005/10/24 2002/13/0068

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Veröffentlicht am 24.10.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;
EStG 1988 §3 Abs1 Z10;

Rechtssatz

Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit mit einem begünstigten ausländischen Vorhaben des Arbeitgebers (u.a. Planung und Montageüberwachung) im Zusammenhang steht und ihre Dauer jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130068.X01

Im RIS seit

20.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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