RS Vwgh 2005/11/3 2004/15/0014

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Veröffentlicht am 03.11.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs8 litb;

Rechtssatz

Mit Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Dienstnehmer seine Leistung für den Bezug der Betriebspension zur Gänze erbracht. Daher ist, auch wenn die Fälligkeit der laufenden monatlichen Pensionsbezüge noch nicht eingetreten ist, bereits von einem solchen Pensionsanspruch auszugehen, dessen Abfindung nach § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 zu besteuern ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004150014.X03

Im RIS seit

13.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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