RS Vwgh 2005/11/7 2003/04/0135

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Veröffentlicht am 07.11.2005
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L72007 Beschaffung Vergabe Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LVergabenachprüfungsG Tir 2002 §8 Abs1 Z5;
VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

§ 8 Abs. 1 Z 5 Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz 2002 (TVergNG) ist seinem Wortlaut nach § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG nachgebildet, sodass es auch für die Bezeichnung des Beschwerdepunktes nach § 8 Abs. 1 Z 5 TVergNG ausreicht, wenn insgesamt aus dem Inhalt des Antrages auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkennbar ist, in welchem subjektiven Recht sich der Antragsteller als verletzt erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003040135.X01

Im RIS seit

19.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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