RS Vwgh 2005/11/8 2005/17/0172

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Veröffentlicht am 08.11.2005
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Index

L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark
30/01 Finanzverfassung

Norm

F-VG 1948 §8 Abs1;
ParkgebührenG Stmk §1 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Parkometerabgabe handelt es um eine ausschließliche Gemeindeabgabe auf Grund des aus § 8 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz idF BGBl. Nr. 100/2003 abgeleiteten Abgabenerfindungsrechtes der Länder. Die Erhebung einer Parkgebühr durch die Gemeinde bedarf daher jedenfalls einer landesgesetzlichen Ermächtigung. Eine solche besteht im Land Steiermark (lediglich) auf Grund des Stmk ParkGebG 1979, LGBl. Nr. 21/1979 idF LGBl. Nr. 62/2001. Dieses ermächtigt gemäß seinem § 1 Abs. 1 die Gemeinden des Landes Steiermark, durch Beschluss des Gemeinderates eine Parkgebühr für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen nach Maßgabe seiner Bestimmungen auszuschreiben (Hinweis E 25. Mai 2005, 2004/17/0218, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005170172.X01

Im RIS seit

24.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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