RS Vwgh 2005/11/17 2002/13/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2005
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §240 Abs3;
EStG 1988 §41 Abs2;

Rechtssatz

Der durch § 240 Abs. 3 BAO idF vor der Änderung durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 142/2000, eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum Zwecke der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob in Fällen einer möglichen Antragsveranlagung nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 bereits veranlagt wurde oder nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 4. Juni 2003, 2002/13/0237, das wie im Beschwerdefall Lohnsteuer für eine behauptete, nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreie Auslandstätigkeit betreffende Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 2002/13/0214, und das hg. Erkenntnis vom 24. September 2003, 99/13/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130039.X01

Im RIS seit

15.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten