RS Vwgh 2005/11/21 2002/10/0119

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Veröffentlicht am 21.11.2005
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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;
ABGB §143;
SHG Stmk 1998 §28 Z2;

Rechtssatz

Beim Unterhaltsanspruch der Vorfahren gegen Nachkommen wird grundsätzlich von der gleichen Prozentkomponente wie für den Unterhalt erwachsener Kinder auszugehen und als "angemessen" 22 % der Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltsverpflichteten als Richtwert anzunehmen sein (vgl. etwa Schwimann, Unterhaltsrecht2, S. 111 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100119.X05

Im RIS seit

20.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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