RS Vwgh 2005/11/21 2002/10/0175

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Veröffentlicht am 21.11.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §3;
AMG 1983 §4;
AMG 1983 §69 Abs1 Z1;
AMG 1983 §78;
AVG §56;

Rechtssatz

Dass eine Arzneispezialität zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 69 und 78 AMG die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln entzogen wurde) schon "eingestellt" gewesen seien, ist nicht von entscheidender Bedeutung, kommt es doch auf die anlässlich der Betriebsprüfung festgestellten Mängel an.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100175.X02

Im RIS seit

20.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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