RS Vwgh 2005/11/23 2004/09/0195

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Veröffentlicht am 23.11.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs2;
AuslBG §4 Abs3;
AuslBG §4 Abs6 Z1;
AuslBG §4 Abs6 Z2;
AuslBG §4 Abs6 Z3;
AuslBG §4 Abs6 Z4;
AuslBG §4 Abs6 Z5;
AuslBG §4 Abs6 Z6;
AuslBG §4 Abs6;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 und eine der in Abs. 6 Z. 1-6 AuslBG genannten Kriterien müssen KUMULATIV vorliegen. Liegt daher nur eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung abzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090195.X01

Im RIS seit

19.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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