RS Vwgh 2005/11/23 2005/16/0122

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Veröffentlicht am 23.11.2005
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209;
BAO §238;
GEG §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/16/0192

Rechtssatz

Unterbrechungshandlungen wirken anspruchsbezogen, ohne dass es von Bedeutung ist, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten (Hinweis auf die bei Ritz, BAO2, Tz 4 zu § 209 und Tz 18 zu § 238 BAO zitierte hg. Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160122.X05

Im RIS seit

08.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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