RS Vwgh 2005/11/24 2004/07/0190

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Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 lita;
VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0148 E 10. Dezember 1998 RS 7 (Hier: Ein solcher Fall liegt - hinsichtlich der Annahme eines bloßen Witwenrechtes der Mutter des Bf - vor.)

Stammrechtssatz

Die Beh ist bei Erlassung des Ersatzbescheides nur im Rahmen des seinerzeit vor dem VwGH angenommenen Sachverhaltes gebunden; keineswegs ist die Beh an einen vom VwGH unrichtig angenommenen Sachverhalt gebunden (Hinweis E 23.9.1968, 775/68, VwSlg 7408 A/1968).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070190.X02

Im RIS seit

29.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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