RS Vwgh 2005/11/25 2005/02/0250

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Veröffentlicht am 25.11.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Die im Beschluss (Einstellung des Verfahrens gemäß den §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG, weil die Bf dem ihr erteilten Auftrag zur Mängelbehebung nicht nachgekommen ist.) dargelegte Rechtsansicht des VwGH ist kein "Ereignis" iSd § 46 Abs. 1 (erster Satz) VwGG.

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005020250.X01

Im RIS seit

08.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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