RS Vwgh 2005/11/29 2005/06/0340

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2005
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Index

23/04 Exekutionsordnung
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

EO §355;
GEG §7 idF 2001/I/131;

Rechtssatz

Die Rechtmäßigkeit der (unbestritten rechtskräftig) verhängten Geldstrafen kann im Berichtigungsverfahren nach § 7 GEG nicht mehr aufgerollt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005060340.X03

Im RIS seit

20.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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