RS Vwgh 2005/11/29 2005/12/0216

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
B-VG Art81b Abs1 litb;
LDG 1984 §1 Abs1;
LDG 1984 §26;
LDG 1984 §26a;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0177 B 30. September 1996 RS 3 Hier: Verleihung einer schulfesten Leiterstelle

Stammrechtssatz

Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschlag berücksichtigten Berwerbern. Das diesbezüglich ableitbare Recht des Beamten besteht aber lediglich darin, daß nur einer der in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber ernannt wird.

Schlagworte

Dienstrecht Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120216.X02

Im RIS seit

08.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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