RS Vwgh 2005/12/13 2003/01/0329

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Veröffentlicht am 13.12.2005
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Eine intensive persönliche Verankerung in Österreich vermag auch eine allfällige weniger starke Ausprägung der Integration in anderen Bereichen - sofern es dessen bedürfen sollte - partiell auszugleichen (Hinweis E 24. Mai 2005, 2003/01/0043). (Hier: Beide Eltern des Fremden sind österreichische Staatsbürger, der Fremde selbst ist als Jugendlicher nach Österreich gekommen und verfügt über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung. Eine besonders stark ausgeprägte persönliche Integration des Fremden ist daher gegeben.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003010329.X02

Im RIS seit

08.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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