RS Vwgh 2005/12/14 2002/13/0131

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Veröffentlicht am 14.12.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Zu einer Ermittlung des betrieblichen Anteils dürfen die betrieblich genutzten Flächen nur den ausschließlich für "private Zwecke" verwendeten Räumen ohne allgemein nutzbare (neutrale) Flächen gegenübergestellt werden (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 25. September 2002, 97/13/0175, und vom 26. September 1990, 86/13/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130131.X04

Im RIS seit

23.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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