RS Vwgh 2005/12/14 2002/13/0053

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Veröffentlicht am 14.12.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §31;

Rechtssatz

Wird eine Beteiligung veräußert, so zählt als Veräußerungserlös, was der Erwerber als Gegenleistung für die Erlangung der Beteiligung aufwendet (Hinweis Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, Tz 22 zu § 31).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130053.X01

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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