Kopf
Die Akten werden mit dem Hinweis zurückgestellt, dass das Verfahren im Hinblick auf die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft durch den emeritierten Dr. W* S* gemäß § 160 ZPO unterbrochen ist und auch die Revision der klagenden Partei nicht mehr an ihn zugestellt werden konnte.Die Akten werden mit dem Hinweis zurückgestellt, dass das Verfahren im Hinblick auf die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft durch den emeritierten Dr. W* S* gemäß Paragraph 160, ZPO unterbrochen ist und auch die Revision der klagenden Partei nicht mehr an ihn zugestellt werden konnte.
Spruch
Eine Vollmacht des zu seinem mittlerweiligen Stellvertreter bestellten Rechtsanwaltes Dr. H* P*, der die Revisionsbeantwortung erstattet hat, liegt nicht vor.
Rechtliche Beurteilung
Eine solche Bestellung bewirkt aber nicht den Eintritt in das Vollmachtsverhältnis mit der Partei (SZ 44/43).
Textnummer
E800521European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:0050OB00545.76.0511.000Im RIS seit
02.06.2025Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025